Immobilienrecht

Im Bereich des Immobilienrechts umfasst unsere Tätigkeit insbesondere die Gestaltung und Beurkundung von Grundstücks- und Wohnungskaufverträgen, Erbbaurechtsverträgen, Bauträgerverträgen, die Aufteilung in Wohnungs- und Teileigentum einschließlich der Gestaltung und Beurkundung von Teilungserklärungen und Gemeinschaftsordnungen, die Zusammenlegung und Teilung von Grundstücken, die Bestellung von sämtlichen für die Durchführung von Baumaßnahmen erforderlichen Dienstbarkeiten und Baulasten sowie die Beurkundung von Finanzierungssicherheiten, wie z.B. Grundschulden.